Vogelgrippe – vorbereitet in den Herbst starten
Die Vogelgrippe ist leider kein rein saisonales Geschehen mehr. Durch das dauerhafte Geschehen und nicht zuletzt durch die Ausbrüche in den Rassegeflügelbeständen muss immer wieder um die bevorstehenden Schauen gezittert werden.
Steht die Vogelgrippe vor der Tür, sind einige Sachen zu beachten. Was kann in Vorbereitung getan werden und was ist, wenn Aufstallungspflicht gilt? Der Beitrag klärt auf:
Vogelgrippe: Was ist das?
Die umgangssprachlich genannte Vogelgrippe wird ausgelöst durch das aviäre Influenza Virus. Anhand der Struktur der auf der Oberfläche lokalisierten Antigene Hämagglutinin (HA) und Neuraminidase (NA) werden verschiedene Subtypen (H1 -16 in Kombination mit N 1-9) unterschieden. HA und NA sind für die Infektion der Zelle bedeutsam.
Aviäre Influenzaviren sind grundsätzlich pathogen bzw. krankheitserregend, jedoch unterscheiden sie sich in ihrer Virulenz bzw. wie stark die Erkrankung ausfällt. Daher werden niedrig und hochpathogene Viren unterschieden, wobei niedrigpathogene in hochpathogene Influenza mutieren bzw. sich umwandeln können. Dies wurde bei den Subtypen H5 und H7 bereits nachgewiesen: Aus den gering pathogenen Viren, welche bei Hausgeflügel nur geringe Symptome auslösen, können hochpathogene Erreger entstehen, welche dann die klassische Geflügelpest auslöst.
Das natürliche Reservoir stellen dabei wildlebende Wasservögel dar.
Die klassische Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen und fast immer tödlich. Tauben sind wenig empfänglich.
Erster Schritt
Bevor die ersten Hühner angeschafften werden, ist der erste Schritt die Anmeldung der Hühnerhaltung. Diese Meldung ist jedoch Ländersache und ist daher in jedem Bundesland etwas anderes geregelt. Häufig müssen sowohl Tierseuchenkasse als auch das Veterinäramt informiert werden.
Bei der Anmeldung werden in der Regel Anschrift des Halters und der Tierhaltung, der Tierart mit Nutzungsart und der Tierbestand je Tierart abgefragt. Die Kosten belaufen sich je nach Bundesland im geringen Eurobereich.
Hintergrund der Meldung bei den Veterinärämtern ist u.a. die schnelle Nachvollziehbarkeit der Haltungen und der Eindämmung im Seuchenfall. Die Tierseuchenkassen sind insbesondere für die Entschädigungszahlungen im Seuchenfall zuständig.
Zu den Pflichten zählen neben der Anmeldung und den Biosicherheitsmaßnahmen auch die Führung eines Bestandsregisters sowie die gesetzliche Pflichtimpfung gegen Newcastle Disease (ND).
Biosicherheitsmaßnahmen
Biosicherheit zählt zu den wichtigsten Bausteinen, wenn es um Tierseuchenschutz geht.
Damit erst gar nichts passiert, sollten die Biosicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden, insbesondere wenn der Infektionsdruck steigt. Ziel dabei ist es, den Eintrag und die Verbreitung von Krankheitserregern durch geeignete Maßnahmen möglichst zu verhindern.
Wildvogelkontakt vermeiden
Direkter und indirekter Kontakt mit Wildvögeln sollte unbedingt insbesondere dann vermieden werden, wenn sich die Haltung in einem Risikogebiet z.B. in der Nähe eines Rastplatzes für Zugvögel befindet. Maßnahmen sind neben der Einfriedung daher auch das Fernhalten der Wildvögel aus dem Fütterungs- und Tränkbereich. Daneben sollte auch der indirekte Kontakt über Wasser und weitere Vektoren wie Federn und Kot vermeiden werden. Tränkwasser sollte daher auch kein Oberflächen- oder Regenwasser sein.
Strikte Trennung zwischen Straßen- und Stallkleidung
Der eigene Stall/ Auslauf sollte nur mit stalleigner Kleidung und Schuhwerk betreten werden. Diese kann auch im Stall verbleiben und beispielsweise im Vorraum (Hygieneschleuse) gewechselt werden.
Praxistauglich erwies sich auch das Umziehen der Kleidung im Wohnhaus, anschließend kann mit Stallkleidung und „Hofschuhen“ über das eigene Gelände gelaufen werden, um schließlich die Stallschuhe im Stall anzuziehen.
Denn Schuhe, die auch außerhalb der eigenen Stallungen getragen werden, könnten infizierten Vogelkot oder anderes an der Sohle haftendes Material eintragen. Wenn es nicht Einweg-Schutzkleidung ist, sollte getragene Kleidung bei mind. 60° C gewaschen werden.

Vor Betreten des Stalls werden die Schuhe gewechselt. (Foto: Gerling)
Hände waschen und Duschen
Nach Betreten und Verlassen des Stalles sollten die Hände gewaschen werden. Insbesondere beim Besuch anderer Geflügelhalter sollte saubere Kleidung getragen und vorher geduscht werden.
Der Besuch oder Empfang von Besuchern sollte dabei insgesamt auf das nötigste reduziert werden, da das größte Risiko und die Hauptursache für einen Erregereintrag der Mensch darstellt.
Futter und Einstreulagerung, Schädlingsbekämpfung
Selbstverständlich sollten auch Futter- und Einstreulager unzugänglich für Wildvögel und Schadnager aufbewahrt werden. Vom Verfüttern von Geflügelteilen und Eierschalen von gekauften Eiern sollte abgesehen werden. Regelmäßige Schadnagerbekämpfung gehört neben anderen Schädlingen (Fliegen, Milben) auch zum effektiven Schutz vor dem Eintrag von Erregern.
Reinigung und Desinfektion
Schuhe, Hände, aber auch die Transportbehälter, Stallungen, Gerätschaften sollten insbesondere nach Ein- oder Ausstallung desinfiziert werden. Dafür können die alle von der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft geprüften und gelisteten Desinfektionsmittel, die gegen Viren wirksam sind, genutzt werden.
Tierverkehr
Gerade der Zukauf von Geflügel, aber auch das Verbringen von Geflügel beispielsweise auf Ausstellungen birgt ein erhöhtes Risiko für eine Erregerverschleppung. Daher sollten hier Kontakte minimal gehalten werden und ein Quarantänebereich eingerichtet werden, in dem über 14 Tage die Tiere gesondert kontrolliert werden. Dabei wird auch hier auf eine strikte Kontaktvermeidung zwischen Altbestand und Neuzugängen geachtet.
Aufstallung
Rückt die Vogelgrippe näher, gibt es einige bestätigte Wildvogelfunde oder Ausbrüche in der Region kann die zuständige Behörde nach § 13 der Geflügelpest-Verordnung die Aufstallung anordnen. Durch die Meldung der Haltung bei der Behörde wird der Halter häufig auch kontaktiert.
Die Aufstallung stellt insbesondere für im Freiland gehaltenes Geflügel wie auch das Rassegeflügel ein großes Problem dar. Neben dem Mangel an Bewegungsfreiheit ist auch der Beschäftigungsmangel problematisch. Daher sollten genügend Beschäftigungsmöglichkeiten dem Stress und möglichen Verhaltensabweichungen wie Federpicken entgegenwirken. Sandbäder, Picksteine, Heunetze oder Grünfutterraufen, Körner in der Einstreu sind nur einige der Möglichkeiten die Hühner zu beschäftigen. Auf ausreichend Sonneneinstrahlung und eine gute Lüftung (mit Wildvogelschutz) sollte unbedingt geachtet werden.
Neben der Aufstallung sind die Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt fortzuführen und zu verschärfen. Auch hier werden meist zusätzliche Auflagen auferlegt.

den Seiten. (Foto: Schreiter)
Der Worst Case
Die klassische Geflügelpest äußert sich relativ unspezifisch und zwischen Ansteckung und Ausbruch vergehen nur Stunden bis wenige Tage.
Symptome sind u.a.
- Stumpfes, gesträubtes Gefieder
- Teilnahmslosigkeit
- Atemnot
- Wassereinlagerungen
- Unterhautblutungen
- Verminderte Legeleistung / verminderte Gewichtszunahmen
Bei vermehrten oder unklaren Todesfällen und derartigen Symptomen sollte unverzüglich ein Tierarzt hinzugezogen werden. Nach der Geflügelpest-Verordnung sind aber auch Tierhalter verpflichtet eine Meldung ans Veterinäramt abzugeben sofern die Bedingungen nach §4 erfüllt sind.
Ausblick: Impfung in Sicht?
Bisher galt ein striktes Impfverbot gegen die Vogelgrippe und die Tierseuchenbekämpfung beruhte auf früher Erkennung und Keulung. Diese Maßnahmen kamen noch aus einer Zeit wo das Vogelgrippe geschehen ein saisonales Phänomen war.
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/361 sind Impfungen des Geflügels unter strengen Auflagen in den EU-Mitgliedstaaten möglich und Erstversuche (wie die Impfung von Enten in Frankreich) werden genau beobachtet. Jedoch ist die Umsetzung der Impfung in mehrerer Hinsichten schwierig und kann laut FLI nur eine flankierende Maßnahme sein.

Züchter und Fachverbände hoffen darauf, dass künftig zielgerichtete Impfkonzepte, etwa für wertvolle Rassegeflügel-Zuchtstämme, zugelassen werden, um die Keulung gesunder Bestände zu verhindern. Die weitere Entwicklung muss abgewartet werden.
Text: Kutsche; Fotos: Gerling, Schreiter
Weiterführende Informationen: Aktuelle Informationen rund um die Aviäre Influenza / Geflügelpest (aktuelles Tierseuchengeschehen, FAQ und offizielle Hinweise) werden vom Friedrich-Loeffler-Institut bereitgestellt: Klassische Geflügelpest | Friedrich-Loeffler-Institut